Logo Bund der Energieverbraucher Verbraucher, die Energiepreise für überhöht halten und den Einwand der Unbilligkeit § 315 erhoben haben, können ihren Protest durch Ausfüllen des Formulars öffentlich machen.
Vorname, Name:
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Ich halte die derzeitigen Erhöhungen der
Gaspreise
bzw.
Strompreise
für unbillig im Sinne des § 315 BGB und stelle sie einem Gericht zur Entscheidung.
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